DSGVO GDPR
Die europäische Regel, nach der Sie Kundendaten nur mit klarem Grund halten, schützen und einen schweren Verlust binnen drei Tagen melden.
Auch bekannt als Datenschutz-Grundverordnung EU-Datenschutzrecht Datenschutzverordnung
Definition
Die DSGVO ist ein europäisches Gesetz über persönliche Daten. Persönliche Daten sind alles, was auf einen lebenden Menschen zeigt. Ein Name, eine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer, ein Foto, eine Liste früherer Bestellungen. Das Gesetz verlangt drei Dinge von Ihnen. Bewahren Sie solche Daten nur aus einem klaren Grund auf, schützen Sie sie, und geben oder löschen Sie sie, wenn die Person es verlangt.
Woran sich alle erinnern, sind die 72 Stunden. Gehen persönliche Daten verloren oder werden sie gestohlen und kann das jemandem schaden, haben Sie drei Tage Zeit, die Datenschutzbehörde zu informieren. Drei Tage ab dem Moment, in dem Sie es bemerken, nicht ab dem Moment, in dem Sie alles verstanden haben. Ist das Risiko für die Menschen hoch, sagen Sie es ihnen ebenfalls. Die Frist ist mit Absicht kurz. Deshalb zählt die heutige Festlegung, wer diese Meldung macht, mehr als jedes Regelwerk im Schrank.
Sie müssen nicht in Europa sitzen. Das Gesetz folgt der Person, nicht der Firma. Ein Laden in Kairo, der nach Deutschland verschickt, fällt darunter. Ebenso eine Klinik in Dubai mit britischen Patienten oder eine Schule, die Kurse an Familien in Frankreich verkauft. Bedienen Sie nur Kunden im eigenen Land und richten sich nie an Europa, sind Sie außen vor. Eine Website, die ein Europäer zufällig besuchen kann, reicht allein nicht.
Ihr eigenes Land hat inzwischen vermutlich ein eigenes Gesetz, und die ähneln sich. Das ägyptische Gesetz 151 von 2020 verlangt Einwilligung, Sorgfalt und eine namentlich verantwortliche Person. Saudi-Arabien und die Emirate haben ihre Fassung, die Türkei seit 2016. Der Wortlaut unterscheidet sich. Die verlangten Gewohnheiten sind dieselben. Weniger sammeln, kürzer aufbewahren, richtig wegschließen und sagen können, wer hineinsehen darf.
In der Praxis ist das eher eine Bau- als eine Rechtsfrage. Wenn Linkysoft eine Webanwendung beginnt, fragen wir, welche Felder der Betrieb wirklich braucht, denn ein Feld, das Sie nie erheben, kann auch nie nach außen gelangen. Einen Kunden vollständig zu löschen, aus jeder Tabelle, jedem Bericht und jeder Sicherung, ist der Teil, der später weh tut. Linkysoft nimmt das und die 72-Stunden-Regel in den Plan für IT-Sicherheit auf, nicht in den Papierkram am Ende.
Fragen zu DSGVO
Gilt die DSGVO für meinen Betrieb außerhalb Europas?
Was bedeutet die 72-Stunden-Regel in der Praxis?
Brauche ich ein Cookie-Banner auf meiner Website?
Wie hoch sind die Bußgelder für kleine Betriebe wirklich?
Kann ein Kunde verlangen, dass ich alles über ihn lösche?
Immer noch unsicher, was das für Ihr Projekt bedeutet?
Sagen Sie uns, was Sie bauen, und wir antworten in klarer Sprache.